Unsere AGB teilen sich in 3 Bereiche: Allgemein, Design & Social Media

    AGB

    Diese Bedingungen gelten für den Verkauf aller Waren, Dienstleistungen und Services, die von der BK-Service GmbH angeboten werden.

    Sämtliche Informationen auf den Internetseiten und sonstigen Veröffentlichungen der BK-Service GmbH, sämtliche Bestellungen und Vertragsschlüsse erfolgen in deutscher Sprache. Die deutsche Fassung dieser Bedingungen hat grundsätzlich Vorrang vor allen Übersetzungen.

    Mit der Abgabe von Bestellungen oder Beauftragung von Leistungen und Services erklären Sie sich mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden. Die Bedingungen können jederzeit auf unserer Internetseite eingesehen werden. Ebenfalls können die Bedingungen per E-Mail oder per Brief bei der BK-Service GmbH abgefordert werden.

    Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn die BK-Service GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde / Auftraggeber Unternehmer ist und AGB verwendet, die entgegenstehende oder abweichende Bedingungen enthalten – selbst wenn die BK-Service GmbH Kenntnis hiervon hat und beauftragte Arbeiten und Leistungen vorbehaltlos ausführt.

     

    1.  IHR KUNDENKONTO
      1. Wenn Sie diese Internetseite nutzen und ein Kundenkonto angelegt haben, sind Sie dafür verantwortlich, dass Sie die Zugangsdaten für Ihr Konto schützen und vertraulich behandeln. Dritten dürfen keinen Zugang zu Ihrem Konto erhalten. Für alle Geschäfte, die über Konto erfolgen, sind Sie direkt verantwortlich. Falls Sie den Verdacht haben, dass andere Personen Ihre Zugangsdaten kennen oder nutzen, müssen Sie uns unverzüglich darüber informieren.
        Bitte stellen Sie sicher, dass alle von Ihnen bei uns hinterlegten Angaben korrekt und vollständig sind. Falls sich Änderungen dieser Daten ergeben, lassen Sie uns dies bitte unverzüglich wissen.
      2. Die BK-Service GmbH behält sich das Recht vor, Ihnen den Zugang zur Internetseite, zum Onlineshop oder zu gewissen Dienstleistungen teilweise oder ganz zu verweigern, Ihr Konto zu schließen, Inhalte auf der Internetseite ohne Vorankündigung zu entfernen, zu korrigieren oder annzupassen insoweit kein entsprechender Vertrag oder ein entsprechendes Abonnement (Abo) dazu aktiv ist.
      3. Die BK-Service GmbH ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Bestellungen nur teilweise zu liefern oder auch ganz zu stornieren. Bei Teillieferungen wird die Rechnung angepasst. Bei Stornierungen erfolgt keine Rechnungsstellung.

         

    2. AUFTRAGSEINGANG, VERTRAGSABSCHLUSS UND EIGENTUMSVORBEHALT
      1. Die Darstellung von Waren und Dienstleistungen stellt kein Vertragsangebot im Rechtssinne dar, sondern eine Einladung zum Angebot. Indem Sie Ihre Bestellung abgeben, geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der bestellten Ware ab. Unverzüglich danach erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, die sämtliche Informationen über Ihre Bestellung enthält per E-Mail.
      2. Die Angaben in der Auftragsbestätigung sind von Ihnen zu prüfen. Sollte ein Fehler vorliegen informieren Sie uns bitte umgehend.
      3. Die Auftragsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Ware an Sie versenden und den Versand mit einer weiteren E-Mail bestätigen, oder wenn wir Ihnen mitteilen, dass die Ware abholbereit ist.
      4. So zeitnah wie möglich erhalten Sie eine Rechnung per E-Mail oder Post.
      5. Die BK-Service GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inkl. Versandkosten bzw. Lieferkosten vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf eine Veräußerung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware nicht erfolgen. Sie sind verpflichtet, uns jede Pfändung, Beschädigung oder Abhandenkommen der Ware unverzüglich zu melden. Für Unternehmer gilt: Der Eigentumsvorbehalt gilt bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindlichkeit mit Ihnen. Sie sind berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen. Sie treten uns aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags (einschließlich Mehrwertsteuer) des Vergütungsanspruchs ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung erwachsen. Sie bleiben auch nach der Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommen, nicht in Zahlungsverzug geraten und kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Dritten die Abtretung mitteilen.
      6. An Entwürfen und Originalen werden grundsätzlich nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
      7. Für jeden Gestaltungsauftrag gilt dieser als Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sein sollten. Damit stehen der BK-Service GmbH insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
      8. Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung der BK-Service GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist prinzipiell unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die BK-Service GmbH, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. Die BK-Service GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen „einfachen“ Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.

         

    3. PREISE UND ZAHLUNG
      1. Als Kaufpreis gilt der Preis, der zur Zeit der Bestellung für die betreffende Ware angegeben war. Alle Preise sind in Euro (EUR oder €) angegeben und enthalten, wenn nicht explizit anders angegeben, die gesetzliche gültige Mehrwertsteuer.
      2. Soll die Ware an eine von Ihnen angegebene Adresse geliefert werden, fallen zusätzlich zum Kaufpreis die am Tag der Bestellung angegebenen Versandkosten an. Die geltenden Versandkosten finden Sie außerdem in unserer Bestellbestätigung oder der Bestellung in Ihrem Kundenkonto, falls Sie eines angelegt haben.
      3. Wird die Ware abgeholt, fallen keine Versandkosten an.
      4. Im Fall eines Widerrufs haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen.
      5. Zahlungen mit Kreditkarten, Bankkarten, Guthabenkarten oder per Scheck sind nicht möglich.
      6. Alle bestellten Waren sind inklusive ggf. anfallender Versandkosten per Vorkasse zu bezahlen. Die Bezahlung kann per PayPal, Überweisung oder, bei Abholung, in Bar erfolgen. Für Unternehmer gelten die individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen.
      7. Der Versand erfolgt nur, wenn der Rechnungsbetrag vollständig beglichen wurde. Im Fall des Zahlungsverzugs können wir die Lieferung stornieren oder bei bereits gelieferten Waren und Leistungen von Ihnen Verzugszinsen in Höhe von 5 (fünf) Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz (vgl. §247 BGB) verlangen. Für Unternehmer gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 (acht) Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz (vgl. §247 BGB). Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten.
      8. Bei werbetechnischen Produkten sind Verpackung, Lieferung, Fracht, Anträge, Dokumentationen, Statiken, Bauanträge, Werbeträgeranträge, Gerüststellung, Arbeitsbühneneinsätze, Fundamenterstellung, Maurer-, Stemm-, Abbruch-, Elektro-, Dachabdichtungs, Demontage-, Entschriftungs-, Neutralisierungs- und Reinigungsarbeiten sowie Entsorgung von Abfällen nicht im Preis enthalten. Diese Leistungen werden entweder laut Angebot oder nach entstandenem Aufwand abgerechnet.
      9. Druckdaten müssen bei kundenseitiger Bereitstellung unseren Druckdatenanforderungen entsprechen. Wir gehen bei unserer Preisgestaltung davon aus, dass und professionell erstellte Daten in ausreichender Qualität zur Verfügung gestellt werden. Wenn Änderungen durch uns erforderlich sind oder wir die gewünschten Entwürfe komplett erstellen sollen werden diese Leistungen entweder laut Angebot oder nach entstandenem Aufwand abgerechnet.
      10. Bei der Erbringung von Montageleistungen gehören folgende Punkte zu unserer Kalkulationsgrundlage und werden, falls nicht erfüllt, gesondert in Rechnung gestellt:
        1. Die kostenlose Bereitstellung von Wasser und Strom (230V/400V).
        2. Normale Arbeitszeiten von 8 Stunden ohne Überstunden oder Arbeit an Feiertagen / Wochenende / in der Nacht.
        3. Anfahrtszeiten und Km-Leistungen sowie ggf. Übernachtungen mit Auslöse.
        4. Keine Beteiligung an Versicherungen, Bauschildern, Baureinigung oder Anzeigen.
      11. Arbeiten und Leistungen die vor Arbeitsbeginn und im Rahmen üblicher Aufmaß- oder Auftragsbearbeitung nicht zu erkennen waren oder die vom Kunden nachträglich zur Auftragserteilung zusätzlich beauftragt wurden, werden nach Aufwand abgerechnet. Gleiches gilt für Sonderleistungen, wie die nachträgliche Umarbeitung von Werken oder zusätzliche Recherchearbeiten.
      12. Die Demontage von Verkleidungen, Abdeckungen, Panelen o.ä. gehört nicht zum üblichen Umfang von Aufmaßarbeiten zur Preisermittlung und ist gesondert vorab zu beantragen und zu vergüten.
      13. Nicht in Angeboten aufgeführte Leistungen sind nicht automatisch im Endpreis enthalten.
      14. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
      15. Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Sofern nicht anders vereinbart ist bereits die Anfertigung von Entwürfen kostenpflichtig, da Designleistungen nicht als Vorbereitungsarbeiten gelten sondern zu den Hauptleistungen zählen. Das Recht des Auftraggebers zur Nutzung tritt erst nach erfolgter Zahlung der vereinbarten Vergütung in Kraft.
      16. Im Rahmen des erteilten Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion weitere Änderungen an Werken, hat er die Mehrkosten für diese Arbeiten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält die BK-Service GmbH den Vergütungsanspruch. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die BK-Service GmbH von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
      17. Für Gestaltungsleistungen gilt: Die Abnahme von Werken darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des entsprechenden Teiles fällig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
      18. Die BK-Service GmbH ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Sind dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt worden, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der BK-Service GmbH geändert werden.

         

    4. LIEFERUNG
      1. Die Lieferzeit beträgt in der Regel ungefähr 3-10 Werktage ab Eingang der Bestellung. Sollten die Lieferzeiten bestimmter Artikel abweichen, wird dies auf der jeweiligen Artikelseite gesondert angegeben oder bei schriftlichen Angeboten ausgewiesen. Als Werktage gelten Montag bis Freitag außer gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Niedersachsen, Deutschland.
      2. Bei Drucksachen oder Produkten die auf Kundenwunsch personalisiert werden sollen beginnt die Produktionszeit erst nach kundenseitiger, schriftlicher Freigabe eines Korrekturabzuges.
      3. Da die BK-Service GmbH für die Zustellung an sich keine Gewähr übernehmen kann, können wir nicht mit Sicherheit angeben, wann die Ware an die von Ihnen angegebene Adresse geliefert wird. Falls der Versand der bestellten Waren sich verspätet, informieren wie Sie, soweit möglich, zeitnah über die von Ihnen mitgeteilte E-Mail-Adresse.

         

    5. WIDERRUFSRECHT
      1. Als Verbraucher i.S.v. §13 BGB steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Als Verbraucher gilt eine natürliche Person, die Waren zu einem Zweck kauft, der weder einer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für Unternehmer besteht kein Widerrufsrecht.
      2. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Waren nach Ihren Spezifikationen extra für Sie angefertigt, angepasst oder personalisiert wurde.
        1. Widerrufsbelehrung
          1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen.
          2. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §2 in Verbindung mit §1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 §3 EGBGB.
          3. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
          4. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.
          5. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie nur dann Wertersatz leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften oder Funktionsweise hinausgeht, wie es auch im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
          6. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Dabei haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen. Nicht paketversandfähige Sachen werden nach Rücksprache bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 (dreißig) Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache oder deren Abholung, für uns mit deren Empfang oder der Abholung. Der Widerruf ist zu richten an:

            BK-Service GmbH
            Im Gewerbegebiet 9a
            26842 Ostrhauderfehn
            Telefon: +49(0)4952 / 9488-0
            werbung@bk-service.com

            — Ende der Widerrufsbelehrung. —

             

    6. GEWÄHRLEISTUNG
      1. Die BK-Service GmbH leistet für Mängel der Ware nach Ihrer Wahl Gewähr durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Vor der Geltendmachung anderer Mängelansprüche ist uns hierzu angemessen Gelegenheit und Zeit zu geben. Wir können die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder großem Aufwand möglich ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Wir bitten darum, dies nur nach Rücksprache mit uns zu tun.
      2. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware von der vereinbarten Beschaffenheit nur unerheblich abweicht oder die vertragsgemäße bzw. gewöhnliche Verwendung der Ware nur unerheblich beeinträchtigt ist. Materialveränderungen, die aufgrund von natürlichen Eigenschaften einer Ware oder Umweltbedingungen eintreten, stellen keinen Mangel dar. Als Unternehmer stehen Ihnen auch im Übrigen keine Mängelansprüche zu.
      3. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche (nachfolgend gemeinsam „Schadensersatzansprüche“ oder „Schadensersatz“) wegen offensichtlicher Mängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn Sie uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 (zwei) Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung; die Beweislast hierfür trifft Sie Für Unternehmer gilt: Bei Versäumnis der Anzeigepflicht sind nicht nur Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, sondern auch alle übrigen Mängelansprüche (Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt). Sind Sie Kaufmann, gelten ergänzend die Regelungen des §377 HGB.
      4. Mängelansprüche verjähren – vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung – in 2 (zwei) Jahren ab Ablieferung der Ware. Als Unternehmer verjähren Ihre Mängelansprüche in 1 (einem) Jahr ab Ablieferung der Ware. Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche Ihrerseits wegen eines Mangels bleiben durch die vorstehenden Regelungen unberührt und verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen.
      5. Die vorstehenden Einschränkungen der Gewährleistungspflicht gelten nicht in Fällen, in denen die BK-Service GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen oder Mängel arglistig verschwiegen hat.
      6. Für Werke der visuellen Kommunikation und grafischen gestaltung gilt: Beanstandungen – gleich welcher Art – sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

         

    7. HAFTUNG
      1. Die BK-Service GmbH haftet Ihnen bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf Schadensersatz. Dies sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Soweit die Verletzung dieser Pflichten nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangene Gewinne ist ausgeschlossen.
      2. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die BK-Service GmbH keinerlei Haftung oder Gewährleistung, da die BK-Service GmbH in diesen Fällen lediglich als Vermittler auftritt. Der Auftraggeber stellt die BK-Service GmbH von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
      3. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Ausarbeitungen, Entwicklungen, Reinausführungen, Zeichnungen etc. entfällt jede Haftung durch die BK-Service GmbH. Für die wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes wird keine Haftung übernommen.
      4. Die BK-Service GmbH haftet außerdem nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes; in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit; für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; bei Übernahme einer Garantie sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung, jeweils nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
      5. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen die BK-Service GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen, aus 311 a BGB oder aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
      6. Soweit nach den vorstehenden Regelungen unsere Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
      7. Eine Änderung der Beweislast zu Ihrem Nachteil ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Ihre Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfristen ab gesetzlichem Fristbeginn.

         

    8. PERSONENBEZOGENE DATEN
      1. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung, um zu erfahren, wie die BK-Service GmbH Ihre Daten nutzt.

         

    9. URHEBERRECHT, RECHTSVERBINDLICHE ERKLÄRUNG UND DATENBANKRECHTE
      1. Die BK-Service GmbH hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über Produkte die von der BK-Service GmbH erstellen Werke als Urheber genannt zu werden.
      2. Die Inhalte der Internetseiten der BK-Service GmbH (wie z.B. Texte, Grafiken, Marken, Logos, Fotos, Bilder, Videos) gehören der BK-Service GmbH sowie den jeweiligen Herstellern und Markenrechtsinhabern. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung dürfen Sie keine Inhalte oder Software der Internetseite entnehmen und/oder sonst wie nutzen.

         

    10. ÄNDERUNG DER BEDINGUNGEN
      1. Die BK-Service GmbH behält sich das Recht vor, die Internetseite sowie die Bedingungen zu deren Nutzung jederzeit zu ändern. Ihre Nutzung der Internetseite und Ihre Bestellungen unterliegen jeweils den zum Zeitpunkt der Nutzung bzw. Bestellung aktuellen Bedingungen.
        Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

         

    11. HÖHERE GEWALT
      1. Wird die Durchführung des Vertrags durch außerhalb der Kontrolle der Parteien liegende Umstände ganz oder teilweise verhindert oder wesentlich erschwert, werden die Pflichten der Parteien aufgehoben, solange diese Umstände fortbestehen. Umstände höherer Gewalt sind zum Beispiel Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen.
      2. Sollten die Umstände höherer Gewalt länger als 15 (fünfzehn) Werktage andauern, ist jede der Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Rücktritt soll keine Schadensersatzansprüche der anderen Partei nach sich ziehen.

         

    12. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
      1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
      2. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung Leer. Der Verkäufer ist berechtigt, Sie wahlweise an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

         

    13. STREITSCHLICHTUNG
      1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Bitte treten Sie bei Problemen mit Waren oder Dienstleistungen immer zuerst direkt mit uns in Kontakt. Wir lassen mit uns reden und finden eine für beide Seiten akzeptabele Lösung.

         

    14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
      1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Ostrhauderfehn.
      2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Geltung der übrigen Bestimmungen.
      3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Ostrhauderfehn, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist.
      4. BK-Service ist berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

          Allgemeine Vertragsgrundlagen für Design-Leistungen

          1. ALLGEMEINES
            Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Design-Leistungen zwischen BK-Service und dem Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber AGB verwendet und diese entgegenstehende oder abweichende Bedingungen enthalten – selbst wenn BK-Service Kenntnis hiervon hat und Arbeiten vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen BK-Service ausdrücklich schriftlich zustimmt.

             

          2. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
            Jeder BK-Service erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen nicht gegeben sein sollten. Damit stehen BK-Service insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu. Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung durch BK-Service weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist prinzipiell unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt BK-Service, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart. BK-Service überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen „einfachen“ Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. BK-Service hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

             

          3. VERGÜTUNG
            Die Vergütung für Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrags für Designleistungen SDSt/AGD (neueste Fassung), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Sofern nicht anders vereinbart ist bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, da Designleistungen nicht als Vorbereitungsarbeiten gelten sondern zu den Hauptleistungen zählen. Alle Vergütungen sind grundsätzlich Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Das Recht des Auftraggebers zur Nutzung tritt erst nach erfolgter Zahlung der Vergütung in Kraft.

             

          4. SONDERLEISTUNGEN
            Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Grafiken oder Webseiten, Recherchearbeiten etc. werden nach Zeitaufwand oder nach Absprache entsprechend gesondert berechnet.

             

          5. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
            Im Rahmen des erteilten Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält BK-Service den Vergütungsanspruch. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber BK-Service von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

             

          6. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME
            Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des entsprechenden Teiles fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

             

          7. EIGENTUMSVORBEHALT
            An Entwürfen und Originalen werden grundsätzlich nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

             

          8. DIGITALE DATEN
            BK-Service ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Dateien, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat BK-Service dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von BK-Service geändert werden.

             

          9. GEWÄHRLEISTUNG
            BK-Service verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

             

          10. HAFTUNG

            BK-Service haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungshilfen. Für leichtere Fahrlässigkeit haftet BK-Service nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

            Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt BK-Service keinerlei Haftung oder Gewährleistung, da BK-Service in diesen Fällen lediglich als Vermittler auftritt. Der Auftraggeber stellt BK-Service von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

            Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Ausarbeitungen, Entwicklungen, Reinausführungen, Zeichnungen etc. entfällt jede Haftung durch BK-Service. Für die wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet BK-Service nicht.

             

          11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
            Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Ostrhauderfehn. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen hat keinen Einfluss auf die Geltung der übrigen Bestimmungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Ostrhauderfehn, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. BK-Service ist berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.


          Allgemeine Vertragsgrundlagen für Social Media-Leistungen

          ALLGEMEINES
          1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden der BK-Service GmbH (im Folgenden: Kunden) und der BK-Service GmbH, Im Gewerbegebiet 9a, 26842 Ostrhauderfehn, vertreten durch die Geschäftsführung Jörg Kannegießer und Ute Kannegießer (im Folgenden: BK-Service).

          1.2. Diesen AGB entgegenstehende oder von diesen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden erkennt die BK-Service nicht an, es sei denn, der Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die BK-Service in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

          1.3. Diese AGB gelten ausdrücklich nicht für die ebenfalls im Leistungsportfolio der BK-Service angebotene Media-Betreuung, welche Media-Beratung und -Planung, Recherche/Media-Analyse, den Media-Einkauf und die Media-Abwicklung in allen anderen als den sozialen Medien zum Gegenstand hat. Diese Leistungsgegenstände werden bei einer entsprechenden Beauftragung mit dem Media-Betreuungsvertrag zwischen den Parteien geregelt.

          VERTRAGSGEGENSTAND
          2.1. BK-Service ist eine Agentur u.a. für Kommunikationsberatung, welche Kunden in allen Feldern des Social Media Marketing und der Social Media Kommunikation sowie der Public Relation (PR) betreut. BK-Service unterstützt Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-)Kommunikation im Social Web und in der klassischen PR-Arbeit. BK-Service bietet sowohl Beratung in den Bereichen Konzeption und Strategie als auch konkrete Leistungen zur Umsetzung von erarbeiteten Strategien und Konzeptionen an.

          2.2. Der Kunde beauftragt die BK-Service GmbH mit einem oder mehreren Bestandteilen des Leistungsportfolios.

          2.3. Dieser Vertrag regelt im Folgenden die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien.

          LEISTUNGEN
          3.1. Die BK-Service GmbH stellt dem Kunden ein umfassendes Leistungsportfolio zur Verfügung, um Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Social Web zu unterstützen. Die Leistungsbestandteile umfassen dabei unter anderem:

          3.1.1. Strategieberatung und Strategieentwicklung:
          3.1.1.1. Workshops zur Nutzung von Social Media,
          3.1.1.2. Entwicklung von Social Media Einstiegsstrategien,
          3.1.1.3. Analyse und Optimierung von bestehenden Online- und/oder Social Media Aktivitäten,
          3.1.1.4. Entwicklung von unternehmensspezifischen Social Media-, Marketing- und PR- und sonstigen
          Kommunikations-Konzepten (auch: Blogger-Relations),
          3.1.1.5. Entwicklung komplexer Cross-Plattform-Strategien;

          3.1.2. Gestalterische Umsetzung hinsichtlich Fein-Konzeption, Programmierung, technischer Implementierung und/oder
          Design:
          3.1.2.1. von Kundenwebseiten, insb. Micro-Sites,
          3.1.2.2. von Social Media Auftritten wie insbesondere Blogs oder Unternehmensseiten oder Accounts,
          3.1.2.3. von Facebook-Apps,
          3.1.2.4. von mobilen Apps;

          3.1.3. Konzeption und Durchführung von Influencer Marketing, dabei unter anderem:
          3.1.3.1. Aufbau und Pflege von Blogger-Relations,
          3.1.3.2. Veranstaltungen von Blogger-Events;

          3.1.4. Werbekampagnen-Planung und/oder -Umsetzung in Bezug auf Google- und/oder Facebook-Ads

          3.1.5. Social Media Monitoring & Analyse

          3.1.6. Betreuung von einem oder mehrerer Social Media Accounts für den Kunden (Community-Management) in Form der:
          3.1.6.1. administrativen Verwaltung und fortlaufenden technischen Betreuung soweit dies im Rahmen der
          jeweiligen Social Media Plattform möglich ist,
          3.1.6.2. redaktionellen Betreuung, welche von der fortlaufenden Beratung bis hin zum umfassenden Community-
          Management erfolgen kann.

          3.1.7. PR-Tätigkeiten wie:
          3.1.7.1. Erarbeitung und Umsetzung von Kommunikationsstrategien,
          3.1.7.2. Übernahme der Funktion des Ansprechpartners in allen Kommunikations- und Unternehmensfragen für die Medien,
          3.1.7.3. Vertretung des Kunden in allen Kommunikations- und Unternehmensfragen vor den Medien,
          3.1.7.4. Erarbeitung von Unternehmensmeldungen und/oder Unternehmensmaterial nach Vorgaben des Kunden,
          3.1.7.5. Aussendung von Unternehmensmeldungen und/oder Unternehmensmaterial nach Abstimmung mit dem
          Kunden im Namen des Kunden,
          3.1.7.6. Organisation und Umsetzung von Presseveranstaltungen für den Kunden und im Namen des Kunden.

          KONKRETER LEISTUNGSUMFANG, ZUSATANDEKOMMEN DES VERTRAGES, DIENSTE DRITTER, ZEITLICHER PROJEKTABLAUF
          4.1. Die BK-Service GmbH erstellt ein Angebot, in welchem zum einen die einzelnen Leistungsbestandteile, ihr jeweiliger konkreter Leistungsumfang und insbesondere der Vermerk, ob eine Abnahme hinsichtlich des Leistungsbestandteils zu erfolgen hat, aufgeführt werden. Zum anderen enthält das Angebot gegebenenfalls Lizenzbestimmungen für einzelne Leistungsbestandteile.

          4.2. Der Vertrag zwischen der BK-Service und dem Kunden kommt durch die Annahme des von der BK-Service im Sinne von Ziffer 4.1 erstellten Angebots zustande. Die Annahme des Angebots sollte durch die Übermittlung des handschriftlich unterzeichneten Angebots per Fax oder eMail erfolgen, wenigstens ist jedoch eine Annahme des Angebotes in Textform mittels übereinstimmender eMails erforderlich.

          4.3. Angebot und Annahme werden Bestandteil des Vertrages, sie werden im Folgenden als Auftrag bezeichnet.

          4.4. Die BK-Service GmbH darf sich zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedienen, diese Dritten werden nicht Vertragspartner des Kunden. Die BK-Service GmbH verpflichtet beauftragte Dritte auf Wunsch des Kunden zur Verschwiegenheit.

          4.5. Der Zeitplan zur Umsetzung des Auftrags erfolgt nach Absprache der Vertragspartner und wird entsprechend als solcher protokollarisch dokumentiert (übereinstimmende eMails werden als ausreichend erachtet). Diese Zeitpläne werden Bestandteil dieses Vertrages. Der Zeitplan wird im Folgenden auch als Projektplan bezeichnet.

          LEISTUNGSÄNDERUNGEN IM PROJEKTVERLAUF
          5.1. Der Kunde kann Änderungen und Ergänzungen der mittels des Auftrags konkret vereinbarten Leistungen unter den folgenden Voraussetzungen verlangen:

          5.1.1. Der Kunde erklärt seinen Änderungswunsch gegenüber BK-Service wenigstens in Textform.

          5.1.2. Im Falle von vereinbarten Abnahmen ist eine Leistungsänderung nur bis zum Zeitpunkt der Abnahme möglich.

          5.1.3. BK-Service prüft den Änderungswunsch so schnell als möglich und unterbreitet dem Kunden ein Angebot, das Angaben zur (technischen) Umsetzbarkeit, den damit verbundenen Kosten sowie der damit verbundenen Zeitplanverschiebung enthält. Dieses Angebot muss ebenfalls wenigstens in Textform abgegeben werden.

          5.1.4. Das Angebot von BK-Service muss vom Kunden wenigstens in Textform (z.B. durch übereinstimmende eMails) angenommen werden. Diese übereinstimmen-den Erklärungen in Textform zur Leistungsänderung werden jeweils Bestandteil dieses Vertrages.

          5.2. BK-Service wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn der Kunde weist BK-Service wenigstens in Textform an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt BK-Service dies dem Kunden unverzüglich wenigstens per Textform mit.

           

          ABNAHMEN
          6.1. Wenn und soweit im Auftrag Abnahmen vereinbart sind, gelten hierfür die nachfolgenden Regelungen.

          6.2. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung wie sie im Auftrag und/oder den Projektplänen und/oder sonstigen Leistungsbeschreibungen konkret beschrieben ist. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass BK-Service dem Kunden alle Arbeitsergebnisse vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.

          6.3. Der Kunde hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen.

          6.4. Erkennt der Kunde keine Abnahmefähigkeit und schlägt die Abnahme insoweit fehl, so wird wie folgt verfahren:

          6.4.1. Der Kunde übergibt BK-Service eine Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme hindernden Mängel.

          6.4.2. BK-Service beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine mangelfreie und abnahmefähige Leistung bereit.

          6.4.3. Der Kunde prüft sodann nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.

          6.5. Der Kunde darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch BK-Service. Die unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.

          6.6. Der KUNDE hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch BK-Service zu erklären.

          REGELUNGEN HINSICHTLICH DER TEILNAHME AN PITCHES
          7.1. Erbringt BK-Service Leistungen im Rahmen eines Pitches, so ist der der BK-Service GmbH entstehende Aufwand in Form von abzurechnenden Manntagen nach den regulären Tagessätzen durch den Pitch-Kunden (im Folgenden hier als Auftraggeber bezeichnet) zu vergüten. In diesem Fall erhält der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht an den unter dem Pitch entstandenen urheberrechtlich geschützten Werken (Konzepten, Designvorlagen etc.). Das ausschließliche Nutzungsrecht an den unter dem Pitch entstandenen urheberrechtlich geschützten Werken (Konzepten, Designvorlagen etc.) erlischt nach 6 Monaten, wenn der Auftraggeber nicht binnen diesen Zeitraums die im Pitch entwickelte Kampagne nachweisbar begonnen hat umzusetzen. Beginnt der Auftragsgeber die Kampagne binnen dieses Zeitraums umzusetzen und bringt er die Kampagne binnen weiterer sechs Monate auf den Markt, so behält der Auftraggeber das ausschließliche Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken (Konzepten, Designvorlagen etc.). Dem Auftraggeber obliegt eine Anzeigepflicht gegenüber BK-Service bezüglich der Umsetzung der Kampagne sowie der Markteinbringung der Kampagne.

          7.2. Von Ziffer 7.1. abweichende Vereinbarungen müssen gesondert getroffen und wenigstens in Textform (wie z.B. durch übereinstimmende eMails) vereinbart werden.

          7.3. Erbringt BK-Service abweichend von Ziffer 7.1 und Ziffer 7.2 Leistungen im Rahmen eines Pitches ohne dass der Auftraggeber eine Gegenleistung erbringt, so gelten die nachfolgenden Regelungen:

          7.3.1. Der Auftraggeber erhält hinsichtlich der im Rahmen des Pitches entstandenen urheberrechtlich geschützten Werke
          (Konzepte, Designvorlagen etc.) keine Nutzungsrechte.

          7.3.2. Die Parteien sind sich über die entsprechende Geltung des Urheberrechts auch hinsichtlich der im Rahmen des Pitches entstandenen nicht urheberrechtlich geschützten Arbeiten und Leistungen einig. Der Auftraggeber erhält ausdrücklich kein Nutzungsrecht an diesen Arbeiten und Leistungen.

          7.3.3. Die Parteien sind sich weiter darüber einig, dass der Auftraggeber die im Rahmen des Pitches von BK-Service erstellten Unterlagen – gleich ob urheberrechtlich geschützt oder nicht – nicht an Dritte, insbesondere nicht an dritte Agenturen, weitergeben darf.

          7.3.4. Gibt der Kunde diese Unterlagen entgegen der hier bestehenden Regelungen an Dritte weiter, so ist seitens des Auftraggebers eine Vertragsstrafe zu leisten. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von BK-Service im Verhältnis zum Aufwand der für den Pitch erbrachten Arbeiten angemessen festgesetzt. Die Vertragsstrafe wird fällig sobald
          BK-Service eine Vertragsverletzung im vorstehenden Sinne bekannt wird und BK-Service die im Einzelfall angemessene Vertragsstrafe dem Auftraggeber zur Kenntnis gibt. Unberührt bleiben von der Vertragsstrafe weitergehende Schadensersatzansprüche.

          SOCIAL MEDIA ACCOUNTS, SOCAL MEDIA PLATTFORMEN
          8.1. Wenn und soweit die BK-Service oder von ihr beauftragte Dritte Social Media Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Kunden. Vertragspartner der jeweiligen Plattform ist der Kunde.

          8.2. Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird im Auftrag bestimmt, ob BK-Service die Social Media Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.

          8.3. Die BK-Service GmbH ist verpflichtet, vom Kunden erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.

          8.4. Die BK-Service GmbH ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Kunden vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.

          8.5. Dem Kunden ist bewusst und er erkennt an, dass die BK-Service GmbH keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen, Social Media Plattformen hat und dass die BK-Service GmbH in Folge dessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.

          PR-LEISTUNGEN, UMFANG DES RECHTS ZUR ABGABE VON ERKLÄRUNGEN IM NAMEN DES KUNDEN
          9.1. Wenn und soweit BK-Service für den Kunden PR-Leistungen im Sinne der Ziffer übernimmt, so ist im konkreten Auftrag zwingend festzuhalten:

          9.1.1. die von der BK-Service zu erbringenden Art der PR-Leistung,

          9.1.2. der konkrete Umfang der Berechtigung von BK-Service im Namen des Kunden zu sprechen; hier ist insbesondere festzuhalten, in welchen Fällen BK-Service eine Freigabe des Kunden bzw. Vorgaben zum Vorgehen einholen muss (z.B. vor Aussendung von Pressemitteilungen oder vor dem Abhalten einer Pressekonferenz). Mangelt es im Auftrag an einer Festlegung im Sinne der Ziffer 9.1.2 so sind sich die Parteien einig, dass BK-Service die gemäß Ziffer 9.1.1. beauftragten Leistungen eigenständig erbringen und Absprachen mit dem Kunden nach eigenem Ermessen vornehmen sollen. Eine Haftung für eine fehlerhafte Ermessensausübung ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es handelt sich um einen Fall der Ziffer 14.

          RECHTEEINRÄUMUNG
          10.1. Wenn und soweit urheberrechtlich geschützte Werke wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, erhält der Kunde gegen Zahlung der im jeweiligen Auftrag bestimmten Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, dessen konkrete Ausgestaltung im Rahmen des jeweiligen Auftrags vorgenommen wird. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestaltet sein.

          10.2. Liefert der Kunde der BK-Service zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Kunde der BK-Service über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Kunde überträgt der BK-Service hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Kunde steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.

          10.3. Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen (tatsächliche Abbildungen oder erkennbare Computeranimationen) erstellt werden, so wird im Auftrag bestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person verantwortlich zeichnet und die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren trägt.

          MITWIRKUNGSPFLICHTEN
          11.1. Der Kunde unterstützt die bei allen Tätigkeiten, soweit seine Mitwirkung für die Leistungserbringung erforderlich ist. Der Kunde übergibt der BK-Service jeweils rechtzeitig alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen, um die die BK-Service bittet oder die nach dem Auftrag und/oder Projektplan ohnehin zur Übergabe vorgesehen sind.

          11.2. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nach Ziffer 10.1 nicht rechtzeitig nach, so hat er alle damit verbundenen Konsequenzen, insbesondere eine mögliche Verzögerung hinsichtlich der Produktivsetzung des jeweiligen Leistungsbausteins zu vertreten.

          VERTRAULICHKEITS- / VERSCHWIEGENHEITS-VEREINBARUNG
          12.1. BK-Service und der Kunde verpflichten sich, über alle im Rahmen des Auftrages gegenseitig bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, die ihnen anvertraut oder die ihnen bei der Zusammenarbeit bekannt wurden, während der Dauer und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht an Dritte zu offenbaren oder unbefugt für eigene Geschäftszwecke zu verwerten. Die vertraulichen Informationen beider Parteien sind ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung des von der BK-Service GmbH für den Kunden durchzuführenden Auftrags zu verwenden.

          12.1.1. „Vertrauliche Informationen“ im Sinne dieser Vereinbarung sind insbesondere alle während der Dauer des Auftrags in mündlicher, visueller oder schriftlicher Form oder über Datenträger ausgetauschte Informationen, dabei erzielte Erkenntnisse und Ergebnisse und Betriebsgeheimnisse. Als vertrauliche Informationen gelten auch Kenntnisse und Informationen über die Tätigkeit und Projekte der jeweils anderen Partei.

          12.1.2. Nicht vertraulich (offenkundig) sind Informationen, die:
          • schon vor Beauftragung öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt wurden
          • aufgrund zwingender Vorschriften öffentlichen Stellen zugänglich zu machen sind
          • von dem jeweils überlassenden Vertragspartner schriftlich als nicht vertrauliche Information freigegeben wurden.
          Die Beweislast hinsichtlich der Offenkundigkeit von Informationen aus einem oder mehreren der vorgenannten Gründe trägt der Verwerter dieser Informationen. Sofern geheime Informationen rechtmäßig offenkundig werden, erlischt hinsichtlich dieser Informationen die Vertraulichkeit.

          12.2. Alle Rechte einschließlich der Rechte am geistigen Eigentum der vertraulichen Informationen bleiben beim informierenden Vertragspartner. Dokumente und andere körperliche Träger der ausgetauschten Informationen sind nach Auftragsbeendigung samt all ihrer Vervielfältigungen unverzüglich und unaufgefordert an den Vertragspartner zurückzugeben. Elektronisch gespeicherte Daten sind zu löschen. Ausgenommen hiervon sind lediglich regelmäßig automatisch erzeugte elektronische Sicherungskopien. Jedoch dürfen auch diese nicht vom jeweils anderen verwertet werden. Auf schriftliches Verlangen sind auch während der Auftragsdurchführung vertrauliche Informationen samt ihrer Kopien zurückzugeben bzw. zu löschen.

          12.3. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch die jeweils betroffene Partei selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus verpflichten sich beide Parteien, die zum Zwecke des Auftrages überlassenen Unterlagen – soweit diese aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht gelöscht werden können – sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

          12.4. BK-Service und der Kunde verpflichten sich, Informationen nur an solche Mitarbeiter oder Dritte zu überlassen, die ihrerseits der Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsvereinbarung unterliegen, die Verpflichtungen enthält, die der vorliegenden Vereinbarung entsprechen.

          12.5. Unabhängig von dann eventuell bestehenden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen verpflichten sich beide Parteien, für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen diese Vereinbarung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000 zu zahlen.

          VERGÜTUNG
          13.1. Die Höhe der Vergütung für die durch die BK-Service zu Vergütung erbringenden Leistungen sowie die Höhe der gegebenenfalls zu entrichtenden Lizenzgebühren wird durch den verbindlichen Auftrag gemäß Ziffer 4 sowie gegebenenfalls durch Vereinbarungen über die Leistungsänderung nach Ziffer 5 bestimmt.

          13.2. Die Abrechnung der vereinbarten Vergütung sowie ggf. zu entrichtender Lizenzgebühren erfolgt nach Ablauf eines Monats, soweit nicht ausdrücklich durch den verbindlichen Auftrag gemäß Ziffer 4 anders vereinbart. Honorare und Lizenzgebühren sind grundsätzlich nicht skontierbar.

          13.3. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

          13.4. Alle in Angeboten bzw. Aufträgen aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

          GEWÄHRLEISTUNG
          14.1. BK-Service leistet Gewähr nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn die Gewährleistung ist durch die folgenden Klauseln gesondert beschränkt.

          14.2. Im Falle einer Werkleistung leistet die BK-Service GmbH bei mangelhafter Leistung Gewähr, in dem die BK-Service GmbH durch Nachbesserung den Mangel beseitigt. Sollten zwei Nachbesserungsversuche pro Mangel fehlgeschlagen sein, kann der Kunde wahlweise mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts sind bis dahin erbrachte Leistungen gemäß der getroffenen Vereinbarung zu vergüten. Im Übrigen wird das Vertragsverhältnis rückabgewickelt.

          14.3. Aus der Gewährleistungspflicht resultierende Ansprüche unterliegen einer Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Regelung in Ziffer 10 ist hiervon unberührt.

          14.4. Wenn und soweit die BK-Service Server zur Nutzung von Software-Applikationen bereitstellt, gewährleistet die BK-Service GmbH eine Verfügbarkeit der zur Betriebsbereitschaft der entwickelten Applikationen nötigen Server von 99% gerechnet auf einen Zeitraum von 12 Monaten.

          HAFTUNG
          15.1. Die BK-Service haftet unbeschränkt für die durch sie selbst, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

          15.2. Für sonstige Schäden haftet die BK-Service nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalspflicht). Die Schadensersatzpflicht ist dabei auf solche Schäden begrenzt, die als vertragstypisch und vorhersehbar anzusehen sind. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung der BK-Service GmbH ist ausgeschlossen. Die BK-Service GmbH haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.

          15.3. Dem Kunden ist bewusst, dass die Social Media Dienste, über die zum Teil die Leistungen von der BK-Service GmbH erbracht werden (wie etwa das Community-Management einer Facebook-Seite), von Dritten betrieben werden und die BK-Service GmbH auf den Betrieb dieser Social Media Dienste keinen Einfluss nehmen und dem gemäß für deren Betrieb auch nicht haften kann.

          RECHTSKONFORMITÄT
          16.1. Ausdrücklich nicht Gegenstand der Beratung von BK-Service ist die umfassende rechtliche Beratung oder Prüfung von Projekten auf Rechtskonformität wie sie nur durch Rechtsanwälte vorgenommen werden kann und darf; dies gilt insbesondere in Bezug auf Anmeldeprozesse, Datenerhebungen sowie Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bei Web und Social Media Kampagnen. Die BK-Service GmbH empfiehlt ausdrücklich, sämtliche Projekte auf Rechtskonformität durch qualifizierte Rechtsberater prüfen zu lassen und kann diese Leistung bei Dritten einkaufen; hierzu bedarf es jedoch einer gesonderten Vereinbarung.

          16.2. Die BK-Service GmbH wird den Kunden auf für die BK-Service GmbH erkennbare rechtliche Risiken bezüglich des Inhalts und/oder Gestaltung geplanter Projekte hinweisen. Erachtet die BK-Service GmbH eine rechtliche Prüfung des Projekts durch einen qualifizierten Rechtsberater für erforderlich, so wird diese rechtliche Prüfung nach Abstimmung mit dem Kunden auf dessen Kosten durchgeführt. Besteht der Kunde entgegen dem Hinweis seitens der auf eine Durchführung des Projekts ohne rechtliche Beratung, so haftet die BK-Service GmbH nicht für hieraus resultierende Konsequenzen. In diesem Fall stellt der Kunde die BK-Service von Ansprüchen Dritter frei.

          KENNZEICHENSCHUTZ UND PUBLIC RELATIONS
          17.1. Die Bezeichnung der BK-Service GmbH, das dazugehörige Logo sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehende Bezeichnungen sind Kennzeichen der BK-Service GmbH. Jede Nutzung dieser Kennzeichen durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch BK-Service, es sei denn es handelt sich um eine Nutzung im Sinne von Ziffer 12.2.

          17.2. Die BK-Service GmbH erhält das Recht nach Absprache mit dem Kunden dessen Namen sowie die Art des für ihn durchgeführten Projekts als Referenz in allen Marketingunterlagen zu erwähnen. Das gleiche Recht wird dem Kunden zugestanden.

          SCHLUSSBESTIMMUNGEN
          18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

          18.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Leer (Ostfriesland). Dasselbe gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz hat oder der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

          18.3. Änderung oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, es sei denn in diesem Vertrag wird explizit auf die Textform für Änderungen oder Ergänzungen verwiesen. Änderungen oder Ergänzungen dieser Klausel bedürfenfen der Schriftform.

          18.4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Gleiches gilt im Fall einer Vertragslücke.